denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes bzw. der Denkmalpflege gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht.

    Einer Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde bedarf,

    1. wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon

    a) zerstören, beseitigen oder an einen anderen Ort verbringen,
    b) umgestalten, instand setzen oder im äußeren Erscheinungsbild verändern oder
    c) mit Werbe- oder sonstigen Anlagen versehen will,

    2. wer in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann,

    3. wer Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der bekannt ist oder vermutet wird oder den Umständen nach anzunehmen ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden.

  • Teaser

    Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von baulichen Anlagen ist in vielen Fällen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pflege von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.

  • Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde der Landkreise oder der kreisfreien Städte
    • Registrierung der Unterlagen
    • Prüfung der Unterlagen, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
    • Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis
    • Versendung der Unterlagen an den Antragsteller/die Antragstellerin
  • Voraussetzungen

    Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    z. B.

    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Sanierungskonzepte
    • Schadensdokumentationen
    • Detailangaben bzw. Zeichnungen zu Fenstern, Türen, Tore, Gaupen, Dachdeckung, Werbeanlagen,
    • farbliche Gestaltung bzw. Farbkonzept
    • Materialangaben
    • Freiflächenplanungen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es werden keine Gebühren erhoben.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Erlaubnis erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen oder die Ausführung 1 Jahr unterbrochen worden ist. Die Fristen nach Satz 1 können auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu 1 Jahr verlängert werden.

  • Bearbeitungsdauer

    Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über einen Erlaubnisantrag nach Anhörung der Denkmalfachbehörde innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende