Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde. Die Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu 1 Jahr verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte