Gewerbe ummelden
- Leistungsbeschreibung- Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen: -  
  bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars, 
- beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen),
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form,
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten,
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung),
- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch
- bei der Handwerkskammer.
 - Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt. 
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- Welche Unterlagen werden benötigt?- Personalausweis oder Reisepass 
- Welche Gebühren fallen an?- 15,00 Euro 
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare