Schwerbehindertenangelegenheiten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:

    • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
    • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
    • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
    • Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht_LRA Sonneberg 2025.pdf(Erst- und Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht gem. § 152 SGB IX)

    Merkblatt_Hinweise und Tipps zur Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht_01-25.pdf


An wen muss ich mich wenden?

Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

E-Mail-Kontakt: versorgungsverwaltung@lkson.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende