Fischerprüfung Zulassung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines.
Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung bedarf es der Zulassung zur Prüfung nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung erfolgt bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergTermine Fischerprüfung 2024
Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten.
An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:
- Donnerstag, den 23.05.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
- Donnerstag, den 28.11.2024 - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat.
Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen:
Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de
Teaser
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Anträge gestellt werden, welche spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen müssen. Ebenso ist die Prüfungsgebühr vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu entrichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular laut ThürFischAVO und Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges.
Welche Gebühren fallen an?
Prüfungsgebühr von 35 €
Welche Fristen muss ich beachten?
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt/oder die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?