2.53.2 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sonstige Angaben
Neue Regelung zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wurde das Verfahren geändert.
Die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden waren demnach nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig. Seit dem 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Möglichkeiten der Beantragung:
1. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt im Onlineverfahren: Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen
2. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Regionalinspektion Südthüringen
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Tel.: 0361 57-3814800
E-Mail: as-sued@tlv.thueringen.de
Mehr unter Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet