Partielles Motorradfahrverbot wird auf Freitage erweitert


Seit Jahren wird die Landesstraße 1152 zwischen Jagdshof und Schauberg von zahlreichen Motorradfahrern und -gruppen aus ganz Deutschland zum unangepassten Fahren genutzt. Aufgrund der Eigenart der kurvenreichen Strecke lassen sich viele von ihnen zu deutlich überhöhter Geschwindigkeit und hochriskanten Fahrmanövern verleiten. Dies führt Jahr für Jahr zu auffällig vielen Motorradunfällen mit einem erheblichen Anteil von Schwerverletzten, bei denen auch andere Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer, bereits schuldlos zu schwerem Schaden kamen. Hauptursache der von Motorradfahrern verursachten Unfälle auf dem Streckenabschnitt ist unangepasste Geschwindigkeit.

Um der Unfallhäufung durch regelwidrige Motorradfahrten auf der Strecke entgegenzuwirken, ordnete der Landkreis Sonneberg im vergangenen Jahr vom 1. April bis 31. Oktober erstmals ein Fahrverbot für Motorräder an Wochenenden und Feiertagen an. Diese Maßnahme erwies sich anhand der polizeilichen Unfallstatistik als wirkungsvoll – denn im Gegensatz zu den Vorjahren gab es während des Verbotszeitraums an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen keine Unfälle mehr mit Motorradbeteiligung.

Gleichwohl ist erkennbar, dass sich das verbleibende Unfallgeschehen mit Motorrädern auf andere Wochentage verlagert, und das mit einer deutlichen Häufung an Freitagen.

Aus diesen Gründen wird das Motorradfahrverbot auf der L 1152 auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Sonneberg an Wochenenden und Feiertagen im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2026 wieder aufgenommen und maßvoll auf Freitage erweitert. Allen anderen Fahrzeugen ist die Durchfahrt gestattet. Auch Mofas und Roller sind vom partiellen Motorradfahrverbot ausgenommen.

Ergänzend zum Fahrverbot hat die Polizei den hohen Kontrolldruck an der Strecke aufrechterhalten. Im Ergebnis gingen neben den Unfallzahlen auch die Beschwerden aus den Anwohnergemeinden im Jahr 2025 spürbar zurück. Weil die gemeinsam getroffenen und umgesetzten behördlichen Maßnahmen Wirkung zeigen, werden sie im laufenden Jahr fortgesetzt und zeitlich erweitert. Die Umsetzung baulicher Maßnahmen auf dem Streckenabschnitt in Verantwortung des Freistaates Thüringen wird weiter geprüft.

Diese Entscheidungen – bei denen im Vorfeld auch der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. angehört wurde – erfolgen im Einvernehmen zwischen dem Landkreis Sonneberg, der Landespolizeiinspektion Saalfeld, der Polizeiinspektion Sonneberg, dem Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), der Gemeinde Föritztal und dem Markt Tettau.