Hinweis der Gewerbebehörde des Landratsamtes


Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die  Gewerbebehörde des Landratsamtes Sonneberg bereits seit dem Vorjahr für das gesamte Kreisgebiet zuständig ist. Zum 1. Januar 2025 ging auch die Zuständigkeit des Gewerbeamtes der Stadt Sonneberg auf das Landratsamt Sonneberg samt Personal über. Da sich mitunter noch immer Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gewerbeangelegenheit für das Stadtgebiet Sonneberg an die Stadtverwaltung wenden und es dadurch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt, sei nochmals auf die Zuständigkeit der Kreisverwaltung hingewiesen.