Erinnerung an Pflichtumtausch der Führerscheine-1


Für die ersten EU-Kartenführerscheine, die im Zeitraum von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, läuft der Countdown zum Umtausch in das neue Modell. Stichtag hierfür ist der 19. Januar 2026 und bis zu diesem Zeitpunkt muss der Umtausch erfolgt sein.

Im nächsten Schritt erfolgt der Umtausch für Führerscheine mit Ausstellungsdatum von 2002 bis 2004, mit Stichtag Umtausch bis zum 19. Januar 2027. Das Ausstellungsdatum findet man auf dem Führerschein unter der Nummer 4a.

Musterexemplar EU-Führerschein


Wer vor 1953 geboren ist, hat eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033 zu beachten – und das unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Diese Führerscheininhaber brauchen also zunächst nichts unternehmen, denn ihnen wurde vom Gesetzgeber die längste Frist zum Umtausch ihres Führerscheins eingeräumt.

Wie läuft der Umtausch ab?

Zuständig ist bundesweit die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich. Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.kreis-sonneberg.de oder über folgenden QR-Code:

QR-Code Online-Terminvergabe Fahrerlaubnisbehörde Landratsamt Sonneberg

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Telefonnummern: 03675/871-503, 03675/871-490, 03675/871-477, 03675/871-280.