Erinnerung an Pflichtumtausch der Führerscheine


Nachdem zunächst Papierführerscheine betroffen waren, besteht jetzt der verpflichtende Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkartenführerscheine.

Ihr Geburtsjahr liegt vor 1953? Dann gilt: Umtausch erst bis 19. Januar 2033, ganz gleich ob Papier oder Plastikkarte.

Sie sind im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat (Plastekarte) von 1999 bis 2001? Dann gilt: Umtauschpflicht bis spätestens 19. Januar 2026.

Folgende Umtauschfristen gelten für alle ab 1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine:

Ausstellungsjahr Führerschein (Plastekarte)

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Wie läuft der Umtausch ab?

Zuständig ist bundesweit die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.

Im Landratsamt Sonneberg erfolgt der Umtausch ausschließlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung unter https://www.kreis-sonneberg.de/buergerservice/online-terminvergabe/

Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde unter nachfolgenden Telefonnummern: 03675/871-503, 03675/871-490, 03675/871-477, 03675/871-280.