Geflügelpest
Zur Prävention gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg folgende Allgemeinverfügungen erlassen:
Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrechtsakt“) zur Bekämpfung der Geflügelpest
Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Ausstellung)
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht) sowie des Tiergesundheitsgesetzes
Anordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 30.10.2025
Die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest Nr. 317/2022 vom 13.12.2022 und deren Ergänzung Nr. 173/2023 vom 30.06.2023 wurden auf Grundlage einer Allgemeinverfügung vom 04.06.2024 unter dem Vorbehalt des Widerrufs aufgehoben.