Die Schutzhütte der DRK-Bergwacht in Scheibe-Alsbach

Förderung von Projekten im ländlichen Raum

Förderung von Projekten im ländlichen Raum

Seit vielen Jahren können Privatpersonen, ehrenamtliche Organisationen, Kommunen oder Unternehmen aus den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg bei der RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. (RAG) Fördermittel für regionale Projekte beantragen, die unseren ländlichen Raum stärken. Möglich ist dies zum einen über das bekannte LEADER-Förderprogramm, sowie zum anderen über das neuere Förderprogramm Regionalbudget. Förderanträge können nach den jeweiligen Projektaufrufen gestellt werden. Diese werden auf der Internetseite der RAG veröffentlicht sowie über die Tagespresse und die Kommunen beider Kreise gestreut.


Der Projektaufruf für das LEADER-Förderprogramm wird jährlich im Sommer veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung eines LEADER-Projekts ist in der Regel der 30. September. Die Förderquote ist grundsätzlich 60 Prozent. Bei Projekten, deren Gesamtkosten 5.000 Euro nicht übersteigen, beträgt die Förderquote 75 Prozent. Im LEADER-Programm kann der Umsetzungszeitraum eines Projektes bis zu drei Jahre umfassen.  

Der Projektaufruf für das Förderprogramm Regionalbudget wird jährlich im Winter veröffentlicht. Die Frist zur Projekteinreichung ist hier zumeist der 15. März. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 80 Prozent. Die Gesamtkosten eines Projektes dürfen 20.000 Euro nicht übersteigen und 2.000 Euro nicht unterschreiten. Der Fokus beim Regionalbudget liegt auf Vereinen, die sich für ihr gemeinwohlorientiertes Umfeld in der Dorfgemeinschaft engagieren. Der Umsetzungszeitraum eines Projektes ist beim Regionalbudget auf das jeweilige Kalenderjahr beschränkt.

Bei beiden Förderprogrammen sind Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen antragsberechtigt. Die RAG wählt die Projekte entsprechend der Förderkriterien in einem Auswahlverfahren aus. Projekte, die ein rein privates Interesse verfolgen, werden nicht unterstützt. Ab 2025 gibt es eine Neuerung beim LEADER-Förderprogramm. Das Antragsverfahren ist ausschließlich nur noch digital über das Portal portia-Thüringen möglich: https://portia.thueringen.de/   

Es empfiehlt sich, eine Projektidee vor der Antragstellung mit dem zuständigen LEADER-Regionalmanagement zu besprechen. Hier gibt es Hinweise und Unterstützung bei der Entwicklung einer Projektidee sowie weitere Informationen:

LEADER-Regionalmanagement
Philipp Rothe und Claudia Göhring
Telefon: 0361/4413-137 oder 0361/4413-216
E-Mail:
kontakt@rag-hildburghausen-sonneberg.de
https://www.rag-hildburghausen-sonneberg.de/

Über die RAG wurden im Landkreis Sonneberg in den zurückliegenden Jahren bereits viele Investitionsprojekte unterstützt, wie zum Beispiel die Sanierung eines Waldbauernhauses in Hasenthal und der historischen Mühle im Neumannsgrund, die Errichtung von Spielplätzen in Weidhausen, Heinersdorf und an der Sonneberger Grundschule „Geschwister Scholl“, die Teilsanierung des Sportlerheims Mupperg sowie der Freibäder Schalkau und Lauscha, die Errichtung der DAV-Kletterhalle und des Funktionsgebäudes am Stadion Sonneberg, der Bau eines Wanderparkplatzes an der Stiftung Judenbach und der Hütte des Geschichts- und Köhlervereins Mengersgereuth-Hämmern im Augustenthal, oder auch die Sanierung der Schutzhütte der DRK-Bergwacht Scheibe-Alsbach und des Vereinsheims des Geflügelzuchtvereins Rottmar.