Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
Leistungsbeschreibung
- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
-
Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
Kurztext
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen Zulassung
- Beschreibt die Ausnahmefälle, in denen keine Erlaubnis zum Transportieren und damit auch Führen von Waffenbenötigt wird
- Kein Antrag notwendig, da keine Behördenleistung erfolgt, solange die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden
- Zuständig: Kreispolizeibehörde
Für Thüringen gilt:
zuständig: Waffenbehörde (Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen in Thüringen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen in Thüringen
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
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