Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

  • Leistungsbeschreibung

    • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
    • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
       
  • Verfahrensablauf

    Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

  • Voraussetzungen

    Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

  • Kurztext

    • Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen Zulassung
    • Beschreibt die Ausnahmefälle, in denen keine Erlaubnis zum Transportieren und damit auch Führen von Waffenbenötigt wird
    • Kein Antrag notwendig, da keine Behördenleistung erfolgt, solange die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden
    • Zuständig: Kreispolizeibehörde

    Für Thüringen gilt:

    zuständig: Waffenbehörde (Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt)

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde.

Zuständige Abteilungen