Störfallrelevante Errichtung eines Betriebsbereichs vorher anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

    Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

  • Verfahrensablauf

    • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
    • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
    • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
  • Zuständige Stelle

    zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde

  • Voraussetzungen

    Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
      • Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
      • eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
      • Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
      • ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
      • Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
      • Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
      • Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
        • benachbarten Betriebsbereichen
        • anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
        • Bereichen und Entwicklungen:
          • von denen ein Störfall ausgehen könnte
          • bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
          • bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.

  • Kurztext

    • Störfallrelevanter Betriebsbereich Anzeige zur geplanten störfallrelevanten Errichtung Entgegennahme
    • Anzeige ist erforderlich, wenn ein neuer Betriebsbereich nach StörfallVerordnung errichtet werden soll
    • Anzeige muss einen Monat vor Beginn der Errichtung gestellt werden
    • umfangreiche Angaben zu Betriebsbereich und Umgebung notwendig
    • Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Angaben im Rahmen eines Genehmigungs oder Anzeigeverfahrens vorgelegt wurden
    • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde

    Für Thüringen gilt:

    zuständig: zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde

  • Urheber

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    5

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde.

Zuständige Abteilungen