Realgewerbeberechtigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Realgewerbeberechtigungen sind die mit dem Besitz eines bestimmten Grundstücks verbundenen Befugnisse zur Ausübung eines Gewerbes. Neue dürfen seit 1869 nicht mehr begründet werden (§ 10 Abs. 2 GewO).

    Eine Realgewerbeberechtigung, die drei Jahre lang nicht ausgeübt worden ist, erlischt. Die Frist kann von der Erlaubnisbehörde verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

  • Verfahrensablauf

    Die Verlängerung muss schriftlich beantragt werden.

  • Voraussetzungen

    Realgewerbeberechtigung wurde vor 1869 erteilt.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Realgewerbeberechtigung Erteilung
    • Realgewerbeberechtigung kann auf Antrag verlängert werden
    • zuständig: die für den Ort der Betriebs zuständige Behörde
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Gewerbebehörde.

Zuständige Abteilungen