Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Berufskraftfahrer (Grundausbildung/Weiterbildung)
- Leistungsbeschreibung- Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis als Nachweis der erforderlichen Grund- oder Weiterbildung. - Zur Grund- und Weiterbildung müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Sie erhalten zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung; bei einem Grunderwerb ist eine Prüfung bei der zuständigen IHK durchzuführen. 
- Voraussetzungen- Sie sind Bürger der EU oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie haben eine Grund- oder Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt – nicht älter als 3 Monate zum Datum der Beantragung)
- EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis
- Weiterbildungsnachweise / Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation
- nach der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQG)-soweit in Papierform vorliegend
- 1 biometrisches Lichtbild
- Verwaltungsgebühren
 
- Welche Gebühren fallen an?- Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung. - zzgl. Gebühren für Druck (Bundesdruckerei) 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Alle fünf Jahre müssen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erneuern. 
- Rechtsgrundlage- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Fahrerlaubnisverordnung
 
- Anträge / Formulare