Wohngeld Erstantrag
Leistungsbeschreibung
Sie können Wohngeld als Mieter - sogenannter Mietzuschuss - oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum - sogenannter Lastenzuschuss - erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein.
Für die Miete oder allgemein Ihre finanzielle Belastung können Sie nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen einen finanziellen Zuschuss erhalten. Diese Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.
Zuständigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle:
- L. Ehrlicher: Buchstabe A – E (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
- S. Höfler: Buchstabe F – H (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
- M. Zetzmann: Buchstabe K – M (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
- S. Greiner: Buchstabe I, J, N – R, T – V (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)
- L. Weigelt: Buchstabe S, W, X – Z (Anfangsbuchstabe im Nachnamen des Antragstellers)