Umwelthygiene

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gesundheitsämter informieren und beraten zu gesundheitlichen Belangen bei z. B. der Abwasserentsorgung,  immissionsbedingten Gesundheitsgefahren durch z.B. Feinstaub,   Geruchsimmissionen, Gefahrstoff-Emissionen, bei Gesundheitsgefahren durch belastete Innenraumluft in z.B. Schulen oder Kindergärten, zu Bodenbelastungen. Sie verfassen Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung zu Lärmschutz, elektromagnetischen Feldern usw.