Abfallentsorgung: Sonderabfall
- Leistungsbeschreibung- Was ist Sonderabfall? - Als Sonderabfall bzw. gefährlicher Abfall werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Dieser Müll fällt nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben an, es gibt ihn in jedem Haushalt. 
 Sonderabfall muss unbedingt getrennt vom Hausmüll erfasst und somit einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden.
 Die Erfassung:- Die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung: - Das Schadstoffmobil fährt einmal im Jahr (Mai-Juni) durch die Städte und Gemeinden des Landkreises Sonneberg. An den festgelegten Haltestellen kann zu bestimmten Zeiten Sonderabfall aus privaten Haushalten abgegeben werden. Hier geht’s zur Übersicht der Haltestellen und Haltezeiten.
- Zusätzlich steht das Schadstoffmobil einmal im Monat an bestimmten Donnerstagen auf dem Wertstoffhof der Müllumladestation in Sonneberg-Köppelsdorf (separate Annahmezeiten dringend beachten)!
- Für private Haushalte ist die Abgabe von Schadstoff-Kleinmengen kostenfrei. Die Größe der Behälter oder Gebinde darf 30 kg bzw. 30 l nicht überschreiten. Bei größeren Gefäßen wie Fässer o. ä. bitte erst die Abfallberatung anrufen.
- Gewerbetreibende können ihren Problemmüll kostenpflichtig am Schadstoffmobil entsorgen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Anmeldung bei der Abfallberatung.
- Die Sonderabfälle müssen dem Personal des Schadstoffmobiles persönlich übergeben werden und dürfen nicht außerhalb der angegebenen Zeiten am Standort des Schadstoffmobiles unbeaufsichtigt abgestellt werden!
 
 Am Schadstoffmobil können abgegeben werden:
 aus dem Haushalt- Arzneimittel, Fleckentferner und Spraydosen
- WC-Reiniger, Batterien und Quecksilberthermometer
 - vom Heimwerker - Farben und Lacke
- Kleber und Leime
- Holzschutzmittel und Teer
- Lösemittel und Verdünner
 - vom Auto - Altöl und Fette
- Frost- und Rostschutzmittel
- Lacke und Wachse
 - aus dem Garten - Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelreste
- Schädlingsbekämpfungsmittel
 
 Achtung:
 Wasserlösliche bzw. lösemittelfreie Farben (in der Regel handelsübliche Wand- und Fassadenfarben) sind kein Sondermüll und werden am Schadstoffmobil nicht angenommen.- Eingetrocknete Wandfarbe sowie Dosen mit völlig ausgehärteten Farb- und Lackresten können problemlos über die Restmülltonne entsorgt werden.