Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde. Die Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu 1 Jahr verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

  • Teaser

    Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils bis zu 1 Jahr verlängert werden.

  • Verfahrensablauf

    • Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde der Landkreise oder der kreisfreien Städte
    • Registrierung des Antrags
    • Prüfung der Unterlagen, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
    • Erteilung der Verlängerung (und Gebührenbescheid)
    • Versendung der Unterlagen an den Antragsteller/die Antragstellerin
  • Voraussetzungen

    Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erhalten haben und der Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor Erlöschen der Baugenehmigung eingereicht wird.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    formloser Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es wird eine Gebühr je Verlängerung in einem Rahmen von 75 bis 5.000 EUR festgesetzt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Wenn mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde, erlischt die Baugenehmigung innerhalb von 3 Jahren nach Zustellung des Baugenehmigungsbescheides (Bsp.: Eine Baugenehmigung mit Datum vom 01.08.2022 wird Ihnen am 05.08.2022 zugestellt. Die Baugenehmigung erlischt dann mit Ablauf des 05.08.2025. Der Antrag auf Verlängerung muss also spätestens am 05.08.2025 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.).

    Die Baugenehmigung erlischt auch, wenn die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Nachweis über die letzte Bautätigkeit, z. B. Leistungsnachweis eines Handwerkers (Bsp.: Nach der Rohbaufertigstellung wurden keinerlei Bautätigkeiten weitergeführt. Das beauftragte Bauunternehmen für das entsprechende Gewerk war am 24.08.2022 letztmalig auf der Baustelle tätig. Der Leistungsnachweis liegt vor. Die 2-Jahres-Frist beginnt am 25.08.2022 zu laufen und endet mit Ablauf des 24.08.2024. Der Antrag auf Verlängerung muss also spätestens am 24.08.2024 bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.).

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende