Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU
Leistungsbeschreibung
Ausländische Bürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel.
Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der unbefristeten Niederlassungserlaubnis.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden für Auszubildende und Studierende, für Erwerbstätige, zum Zwecke des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen und für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte.
Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich unbefristet und gewährt einen erhöhten Ausweisungsschutz. Zudem erlaubt die Niederlassungserlaubnis die Ausübung jeder Art von Erwerbstätigkeit (selbständig und unselbständige Erwerbstätigkeit).
Auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, welcher der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt ist. Der Daueraufenthalt-EU beinhaltet grundsätzlich ein Mobilitätsrecht in den Mitgliedstaaten der europäischen Union (außer Irland).
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