Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.
Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter, also Inhaber des Fischereirechts, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen und den Vertrag oder den geänderten Vertrag zur Genehmigung vorlegen.
Teaser
Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Den abgeschlossenen Vertrag müssen Sie von der zuständigen Behörde genehmigen lassen.
Verfahrensablauf
Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monaten nach Vorlage des Fischereipachtvertrages eine Beanstandung erfolgt.
Die Genehmigung kann mit weiteren Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Voraussetzungen
- Schriftform Fischereipachtvertrag
- Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
- gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fischereipachtvertrag
- gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist
Welche Gebühren fallen an?
30,00 € je Vertrag
Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.
Welche Fristen muss ich beachten?
14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung.
Bearbeitungsdauer
Beanstandungsfrist: zwei Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.
Widerspruchsfristen
Was sollte ich noch wissen?