Kinder – und Jugendärztlicher Dienst/Kinder – und Jugendzahnärztlicher Dienst
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Rechtsgrundlage
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergNeue Regelung zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
Mit der Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024 wurde das Verfahren geändert.
Die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden waren demnach nur noch bis zum 31.12.2024 zuständig. Seit dem 01.01.2025 ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Möglichkeiten der Beantragung:
1. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt im Onlineverfahren: Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen
2. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Regionalinspektion Südthüringen
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Tel.: 0361 57-3814800
E-Mail: as-sued@tlv.thueringen.deMehr unter Untersuchungsberechtigungsschein beantragen