Unterhaltszahlung
- Leistungsbeschreibung- Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann. - Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden. - Kindesunterhalt 
 Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.- Ehegattenunterhalt 
 Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen.Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann. - Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden. - Kindesunterhalt für Minderjährige 
 Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.- Unterhalt für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr 
 Antragsvoraussetzungen: allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung bzw. Studium
 Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet.
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg