Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Da die Sach- und Rechtslage zur Einbürgerung sehr komplex und umfangreich ist, erfolgt vor einer Gebührenpflichtigen Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem Gespräch werden Sie ausführlich über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahren und die hierfür erforderlichen Unterlagen informiert.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Einbürgerung(Schriftformerfordernis: Keine Angaben)