Einbürgerung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

    Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg


    Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchte, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Da die Sach- und Rechtslage zur Einbürgerung sehr komplex und umfangreich ist, erfolgt vor einer Gebührenpflichtigen Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem Gespräch werden Sie ausführlich über die gesetzlichen Voraussetzungen, den Ablauf des Verfahren und die hierfür erforderlichen Unterlagen informiert.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

  • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
  • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende