Gaststättenbetrieb, Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung. Da das Gaststättengewerbe als besonders überwachungsbedürftiges Gewerbe gilt, sind weitere Unterlagen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit einzureichen (gem. § 2 ThürGastG).
Teaser
Den Betrieb einer Gaststätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
- auf Verlangen der zuständigen Stelle: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergNeben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung sowie für die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind Gebühren für die Auszüge aus dem Bundeszentral- sowie dem Gewerbezentralregister zu zahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergWer ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor Eröffnung des Betriebs anzeigen. Zudem sind der Behörde vier Wochen vorher die Art der vorgesehenen Speisen und Getränke anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Merkblatt
- Gewerbeanmeldung
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