Bewachungsgewerbe (Ladendetektive, Kontrollgänge im öff. Raum, Türsteher) - Erlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
    • Schutz vor Ladendieben
    • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerbebehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende