Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Leistungsbeschreibung- Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. - Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich. - Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig: - Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Buchführungshelfer
- Finanzdienstleister
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
 - Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können. 
- Welche Gebühren fallen an?- Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben. 
- Rechtsgrundlage