Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen
- Leistungsbeschreibung- Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. 
 
 Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .
- Voraussetzungen- Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Personalausweis oder Reisepass
- Reisegewerbekarte
 - ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
 
- Welche Gebühren fallen an?- Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben. 
- Bearbeitungsdauer- Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind. 
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf- Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen) 
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
- Onlineverfahren möglich: ja