Kraftfahrzeugkennzeichen - rotes Oldtimerkennzeichen 07 (älter als 30 Jahre) beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.

Nähere Auskünfte zu den anfallenden Steuern erteilt das zuständige Finanzamt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende