Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren (Kraftfahrzeug Stilllegung)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen

  • das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
    • Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
  • das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
    • Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online außer Betrieb gesetzt werden
  • Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
    • den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
    • ein Kartenlesegerät
    • eine stabile Internetverbindung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende