Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergBei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung I und/oder Kennzeichen kann die Abmeldung nur durch den Halter selbst erfolgen.
Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal:
Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de)
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen zur Abmeldung Ihres Kraftfahrzeuges, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis SonnebergFolgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die zugeteilten Kennzeichen
bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach Kennzeichen-Diebstahl bzw. Kennzeichen-Verlust:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Anzeige bei der Polizei (bei Kennzeichendiebstahl)
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (bei Kennzeichenverlust)
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare