Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung I und/oder Kennzeichen kann die Abmeldung nur durch den Halter selbst erfolgen.

    Hier geht es zur internetbasierten Kfz-Zulassung für den Landkreis Sonneberg über das i-Kfz-Portal: 

    Internetbasierte Fahrzeugzulassung | Landkreis Sonneberg (kreis-sonneberg.de) 

  • Teaser

    Hier erhalten Sie Informationen zur Abmeldung Ihres Kraftfahrzeuges, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die zugeteilten Kennzeichen

    bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach Kennzeichen-Diebstahl bzw. Kennzeichen-Verlust:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Anzeige bei der Polizei (bei Kennzeichendiebstahl)
    • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (bei Kennzeichenverlust)
    • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Es besteht auch die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung in der KfZ-Zulassungsbehörde in Ihrer Nähe durchzuführen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende