Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
- Verfahrensablauf
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Bearbeitungsdauer
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf
- Anträge / Formulare
- Leistungsbeschreibung- Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren. - Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt. 
- VerfahrensablaufSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört. 
- Zuständige StelleSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte 
- VoraussetzungenSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Vorlage vollständiger Antragsunterlagen 
- Welche Unterlagen werden benötigt?Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen: - z. B. - Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- ggf. Betriebsbeschreibung
 
- Welche Gebühren fallen an?Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung 
- Welche Fristen muss ich beachten?Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde. 
- BearbeitungsdauerSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden. 
- RechtsgrundlageSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), in der aktuell gültigen Fassung
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 63 Baugenehmigungsverfahren
 
- RechtsbehelfSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Widerspruch, Klage 
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Antrag auf Baugenehmigung_Vorbescheid_Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren - Thüringen.pdf