Behördlicher Sachkundenachweis zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erhalten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit (beispielsweise als Betreiber oder Beschäftigter eines Schlachtbetriebes beziehungsweise im Auftrag eines Betriebs) Umgang mit Wirbeltieren im Rahmen der Schlachtung haben, insbesondere betreuen, pflegen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie hierfür im Besitz eines behördlichen Sachkundenachweises sein. Diesen können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Im behördlichen Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
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An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der die Tätigkeit erfolgen soll. Dort erfahren Sie auch, welche Organisationen behördlich beauftragt sind, um Schulungen und Prüfungen zur Erlangung der Sachkunde durchzuführen.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Dr. B. MilasAmtsleiterin und Leiterin des Sachgebiets Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene
- Frau C. Posekardt
- Herr E. ZinnLeiter des Sachgebiets Tierseuchenbekämpfung / Tierschutz