Ausnahmegenehmigungen für den Straßenverkehr erhalten
- Leistungsbeschreibung- Es ist nicht immer möglich, die Gebote und Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung für einen reibungslosen Ablauf einzuhalten. Insofern kann im Einzelfall eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden. - Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen - von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
 Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Dies betrifft zum Beispiel: - Befreiung von der Gurtpflicht (Gurtbefreiung)
- Befreiung von der Gurtpflicht für Kinder (Gurtbefreiuung für Kinder)
- Befreiung von der Helmpflicht (Helmbefreiung)
 
- Verfahrensablauf- Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde
- Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen
- Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde
- Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme
 
- Voraussetzungen- Jeder und Jede mit einem begründeten Anliegen sind antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt. 
- Welche Gebühren fallen an?- Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden. 
- Bearbeitungsdauer- Hängt vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen ab. 
- Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelf- Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig. 
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg- Antrag auf Erteilung einer Ausnahme zum Befahren gesperrter Straßen.pdf 
- Was sollte ich noch wissen?