Seit einigen Wochen nehmen die Ausbrüche der Geflügelpest in der Bundesrepublik und in Europa wieder zu, so auch Anfang Oktober in Thüringen in zwei geflügelhaltenden Betrieben im Landkreis Greiz.
„Alle Geflügelhalter in unserem Landkreis möchten wir deshalb wiederholt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen, um ihre Tiere zu schützen“, erklärt die Leiterin der Veterinärbehörde des Landratsamtes Sonneberg, Dr. Bianca Milas.
Dazu gehören unter anderem der Schutz von Futter und Tränkwasser vor Wildvögeln, die Sicherung der Ein- und Ausgänge von Ställen gegen unbefugten Zutritt und das Versehen der Ställe mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion. Vor dem Betreten der Geflügelhaltung sollte jedermann gründlich die Hände waschen, die Schuhe desinfizieren, Schutzkleidung anlegen und die einzusetzenden Gerätschaften reinigen und desinfizieren.
Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände hat die Veterinärbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die uneingeschränkt gültig ist und auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eingestellt wurde:
Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Thüringen gilt vorerst bis Ende Oktober im Landkreis Greiz für die Betriebe in der Überwachungszone Stallpflicht. Darüber hinaus sind alle Veterinärämter Thüringens derzeit per Erlass aufgefordert, eine Risikobeurteilung durchzuführen und eine Aufstallung von Geflügel zu überprüfen, um den Kontakt zu Wildvögeln zu unterbinden.
Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen bei Geflügel sollte die Veterinärbehörde bitte ebenfalls informiert werden.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg steht bei Bedarf beratend zur Seite (Telefon: 03675/871-590, E-Mail: veterinaeramt@lkson.de).
Aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpfung in unserem Heimatlandkreis gibt es unter https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle/
Update vom 29. Oktober 2025:
Geflügelpest: TLV verfügt Biosicherheitsmaßnahmen
Zur Eindämmung der Vogelgrippe hat auch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung erlassen.
Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände hat die Veterinärbehörde des Landratsamtes Sonneberg bereits im Dezember 2022 eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Landkreis Sonneberg erlassen, die wegen des wiederholten Auftretens von Geflügelpestfällen bei Wildvögeln uneingeschränkt gültig ist und auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg eingestellt wurde.
Aufgrund des anhaltenden Geflügelpestgeschehens in Thüringen bei Haus- und Wildvögeln hat nun auch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ebenfalls eine Allgemeinverfügung „Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen“ erlassen. Die für ganz Thüringen geltende Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des TLV (https://verbraucherschutz.thueringen.de/tiergesundheit/tierseuchen) veröffentlicht.
Update vom 30. Oktober 2025:
Veterinäramt erlässt weitere Allgemeinverfügung
Am 30. Oktober 2025 hat die Veterinärbehörde zum Schutz der heimischen Bestände eine weitere Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Ausstellungen) erlassen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg steht bei Bedarf beratend zur Seite (Telefon: 03675/871-590, E-Mail: veterinaeramt@lkson.de).
Aktuelle Informationen zur Tierseuchenbekämpfung in unserem Heimatlandkreis gibt es unter https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle/
