Ab dem 9. Februar 2026 erhalten rund 22.000 Grundstückseigentümer und -verwaltungen im Landkreis Sonneberg ihren aktuellen Abfallgebührenbescheid. Die Bescheide gehen direkt an die Grundstückseigentümer bzw. an die bestellten Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.
Der Gebührenbescheid enthält die tatsächliche Abrechnung für das Kalenderjahr 2025 sowie die Festsetzung der Vorauszahlung für das Jahr 2026.
Grundlage für die Erstellung der neuen Bescheide sind die beim Landratsamt gespeicherten Daten (Anschrift, Art der Grundstücksnutzung, Personenzahl, Konto). Wer das Amt für Abfallwirtschaft in der Vergangenheit regelmäßig über Änderungen informiert hat, sollte jetzt auch einen korrekten Bescheid bekommen.
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Grundstückseigentümer nach der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet sind, gebührenrelevante Änderungen dem Amt für Abfallwirtschaft unaufgefordert mitzuteilen. Wem also bei der Durchsicht der Bescheide auffällt, dass beispielsweise Personen, die im Haushalt leben, nicht angemeldet sind oder andere Änderungen erforderlich sind, teilt diese bitte schriftlich oder persönlich zu den Sprechzeiten dem Amt für Abfallwirtschaft mit.
Fällig wird die Gebühr wie üblich in zwei Raten zum 1. Mai und 15. Oktober 2026.
Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen. Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates werden die Gebühren automatisch zu den fälligen Terminen abgebucht. Das dazu nötige Formular liegt dem Gebührenbescheid bei oder ist im Internet unter www.abfallwirtschaft-sonneberg.de in der Rubrik Downloads zu finden. Der Vorteil: Zahlungstermine werden nicht versäumt und es fallen keine Mahngebühren an.
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Das Amt für Abfallwirtschaft bittet daher um Verständnis, wenn die Telefonleitungen in dieser Zeit häufiger belegt und Wartezeiten nicht ganz zu vermeiden sind. Es wird deshalb empfohlen, verstärkt andere Kommunikationswege wie E-Mail, Fax oder Brief zu nutzen. Bitte wenden Sie sich dabei immer direkt an ihren zuständigen Ansprechpartner. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite des Gebührenbescheides.
