
Informationen des Landkreises Sonneberg
Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Deutschland müssen die Leitungen betreffender Einrichtungen dem örtlichen Gesundheitsamt die bei ihnen tätigen Personen melden, die keinen Immunitätsweis vorgelegt haben. Für die Meldungen an das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg wird zum 18. März ein Online-Portal freigeschaltet.
Auf Beschluss des Deutschen Bundestages gilt ab dem 16.
März 2022 in ganz Deutschland in medizinischen und pflegerischen
Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht entsprechend des Infektionsschutzgesetzes.
Bis zum 15. März 2022 müssen Personen, die in diesen Einrichtungen tätig sind,
den Leitungen ihren Impf-, Genesenen- bzw. Kontraindikations-Nachweis – den so
genannten Immunitätsnachweis – vorlegen.
Ab dem 16. März 2022 hat die Leitung der Einrichtungen wiederum festzustellen,
welche bei ihnen tätigen Personen keinen gültigen Nachweis vorgelegt haben. All
diese Personen sind dann von der Leitung an das für die Einrichtung zuständige
Gesundheitsamt zu melden. Selbstständig und freiberuflich Tätige, die der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterfallen, stellen ihre eigene Einrichtung
dar. Sie müssen sich selbst dem Gesundheitsamt am Ort ihrer beruflichen
Niederlassung melden.
Für eine datenschutzkonforme elektronische Meldung an sein
Gesundheitsamt hat das Landratsamt Sonneberg ein Online-Meldeportal
eingerichtet. Dieses ist ab dem 18. März 2022 wie folgt erreichbar:
son-immu.gesundheitsamt-service.de
Das Gesundheitsamt bittet darum, nur diesen Meldeweg zu
nutzen.
Kein automatisches Tätigkeits- und Betretungsverbot
Wichtig ist, dass für Bestandspersonal, das keinen entsprechenden
Nachweis vorlegt, ab dem 16. März 2022 kein automatisches Tätigkeits- und
Betretungsverbot in den Einrichtungen gilt. Mit der Meldung an das
Gesundheitsamt kommt vielmehr ein Verwaltungsverfahren in Gang, das eine
Einzelfallprüfung nach sich zieht, die auch die Versorgungssituation vor Ort
berücksichtigt und erst nach Anhörungen der Beschäftigten und der Arbeitgeber
zu behördlichen Entscheidungen führt.
Umsetzung auf Grundlage eines Erlasses
Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfolgt durch
die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen auf
Grundlage eines verpflichtenden Erlasses des Thüringer Gesundheitsministeriums.
Auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg sind im
Detail die konkreten Umsetzungsschritte für dieses Verwaltungsverfahren beschrieben.
Aufgeführt sind hier auch die betreffenden Einrichtungen und Unternehmen sowie die Zeitschiene der schrittweisen Umsetzung.
Ausführliche Informationen zur einrichtungsbezogenen Impflicht unter:
www.kreis-sonneberg.de/coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht