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Information zu den Kosten der Schülerbeförderung ab Klassenstufe 11
Ab Klassenstufe 11 müssen die Eltern bzw. die volljährigen Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden. Diese Beteiligung beträgt maximal 44 Euro pro Schulmonat bzw. 11 Euro pro Schulwoche. Sind mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig von der Kostenbeteiligung betroffen, reduziert sich die Beteiligung für jedes Kind um die Hälfte.
Liegen die tatsächlichen Kosten der Schülerbeförderung unter dieser Beteiligungsgrenze, müssen die Kosten vollständig von den Eltern bzw. von den volljährigen Schülern selbst getragen werden.
Aus diesem Grund erwerben die Eltern bzw. die volljährigen Schüler die Fahrausweise selbst.
Falls die Beförderungskosten für das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel bis zur nächstgelegenen Schule die Beteiligungsgrenze überschreiten, wird der übersteigende Betrag auf Antrag erstattet. Dieser Antrag ist von den Eltern bzw. vom volljährigen Schüler für das abgelaufene Schuljahr bis spätestens zum 31.10. beim
Landratsamt Sonneberg
Schulverwaltungsamt
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
zu stellen.
Für den Antrag gibt es keinen Vordruck. Der Antrag ist formlos, aber schriftlich zu stellen. Folgende Angaben sind erforderlich:
Zusammen mit dem Antrag sind die benutzten Fahrscheine im Original einzureichen. Sie sind dabei zeitlich geordnet auf Papier einseitig aufzukleben.
Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 31.10. gestellt wird. Verspätet eingegangene Anträge müssen zurückgewiesen werden.
Die Anträge sind stets schulhalbjährlich zu stellen (1. Schulhalbjahr zu den Winterferien und 2. Schulhalbjahr zu den Sommerferien, spätestens jedoch bis zum 31.10.).
Die Erstattungspflicht besteht nur auf der kürzesten Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht. Besucht ein Schüler eine gleiche Schule, die weiter entfernt ist, müssen die Kosten der Beförderung zur nächstgelegenen Schule für die Erstattung zu Grunde gelegt werden.
Es werden nur die Kosten für das preisgünstigste öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Grundsätzlich gelten die Linienbusse der Omnibus-Verkehrs-Gesellschaft mbH Sonneberg als preisgünstigstes Verkehrsmittel. Dabei sind die preisgünstigsten Tarife in Anspruch zu nehmen. Es werden deshalb die Kosten für Schülermonatskarten, für Schülerwochenkarten und bei unregelmäßiger Beförderung für Zwölf-Fahrten-Karten erstattet. Einzelfahrscheine gelten nicht als preisgünstigster Tarif.
Erstattungszahlungen werden unbar auf das im Antrag angegebene Konto vorgenommen.
Rechtsgrundlagen für diese Erstattung sind § 4 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes und § 4 der Satzung des Landkreises Sonneberg zur Regelung der Kostenerstattung und der Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Schulverwaltungsamt im Landratsamt Sonneberg unter Telefon 03675/871-290 gern zur Verfügung.