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Neue Abfallgebührensatzung bringt Entlastung

Mit der Beschlussfassung durch den Kreistag Sonneberg gilt vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 eine neue Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Sonneberg.

"Bei gleich bleibenden Leistungen werden die Bürgerinnen und Bürger bei den Gebühren ein gutes Stück entlastet", freute sich Jürgen Graf, Amtsleiter im Amt für Abfallwirtschaft.

Konkret kann die Grundgebühr minimal von bisher 20,97 Euro (2006 - 2009) auf nun 20,70 Euro gesenkt werden. Durch die Gebührenreduzierung beim Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen sinken die Entleerungsgebühren sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbe um durchschnittlich 12 Prozent. Die Behältermietgebühr bzw. Systemmietgebühr steigt zudem lediglich im Centbereich, was einzig dem aktuell zu berücksichtigenden Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent geschuldet ist.

Für den "imaginären" Durchschnittsbürger im Landkreis Sonneberg ergibt sich hieraus eine Entlastung der Abfallentsorgungsgebühren von rund 6 Prozent.

Zu einer Erhöhung kommt es lediglich bei den Sondergebühren - ein Teilbereich der Abfallentsorgung, der nur in seltenen Fällen den "Normalbürger" betrifft.

Konkret steigt bei den Direktanlieferungen auf dem Zentralen Wertstoffhof die Entsorgungsgebühr bei asbesthaltigen Abfällen pro Tonne von 88,50 Euro auf 133,23 Euro. Dies ist insbesondere den aktuellen Marktentwicklungen sowie den erhöhten Entsorgungskosten geschuldet.

 
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