Zum Wunschkennzeichen
Änderungen auf dem Gebiet der Kfz-Zulassung
Das Landratsamt Sonneberg informiert über folgende Änderungen auf dem Gebiet der Kfz-Zulassung, die zum 1. Juli 2012 in Kraft treten:
Auf Beschluss des Bundesrates wird die Einschränkung zur Vergabe kurzer Erkennungsnummern aufgehoben. Die so genannten „kurzen Kennzeichen“ stehen somit für alle Fahrzeugarten zur freien Verfügung. Weiterhin erfolgt zum 1. Juli 2012 die Einführung der Wechselkennzeichen. Über die konkrete Verfahrensweise wird im Juni 2012 ausführlich in der Presse informiert.

