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Zensus 2011

Eine EU-Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten im Jahr 2011 eine Volks-, Gebäude- und Wohnraumzählung – den so genannten Zensus – durchzuführen. Im Rahmen des Zensus werden vom 9. Mai bis 31. Juli 2011 verschiedene Befragungen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt.
Der Zensus ist ein wesentliches Fundament der Statistik. Er liefert Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Kommunen sowie das statistische Gesamtsystem aufbauen. In der Bundesrepublik Deutschland fanden die letzten Volkszählungen im Jahr 1987 und in der DDR im Jahr 1981 statt.
Grundsätzlich sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für die Organisation und Durchführung des Zensus 2011 zuständig. Im Rahmen der örtlichen Erhebungen werden sie zudem durch die Landkreise und Kreisfreien Städte unterstützt. Hierzu wurde vom Landratsamt Sonneberg eine so genannte Erhebungsstelle als eigene Verwaltungseinheit eingerichtet. Deren Hauptaufgabe ist die Vorbereitung und organisatorische Abwicklung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis. Für die persönlichen Befragungen werden Interviewer, so genannte Erhebungsbeauftragte, eingesetzt. Die Erhebungsstelle plant den Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer und übernimmt deren Schulung.
Im Rahmen der örtlichen Erhebungen benötigt die Erhebungsstelle Zensus des Landkreises Sonneberg die Unterstützung von möglichst vielen Erhebungsbeauftragten. Diese werden ausführlich geschult und können ihre Arbeitszeit im Erhebungszeitraum frei einteilen. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit attraktiver Aufwandsentschädigung.
Erhebungsbeauftragter kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Weiterhin sollen die Interessenten engagiert, zuverlässig, aufgeschlossen, zeitlich flexibel und organisationsfähig sein. Erwartet werden ein sympathisches und freundliches Auftreten, gepflegtes Äußeres, gute Kommunikationsfähigkeit und Pflichtbewusstsein. Ein Mobiltelefon oder ein Festnetzanschluss sind für die Tätigkeit notwendig.
Die Erhebungsbeauftragten werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf kein Interessenkonflikt zwischen beruflicher Tätigkeit und Interviewertätigkeit bestehen. Aus diesem Grund können Interessierte, die mit Ordnungs-, Bau-, Einwohnermelde-, Steuer- und Sozialangelegenheiten betraut sind, nicht als Erhebungsbeauftragte eingesetzt werden.
Zur Vorbereitung der Befragungen werden die Erhebungsbeauftragten des Landkreises Sonneberg voraussichtlich im April 2011 eingehend geschult und während des Befragungszeitraumes durch die Erhebungsstelle umfassend betreut.
Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Sonneberg, die Interesse haben und sich als Erhebungsbeauftragte bewerben wollen, können sich ab sofort an die Erhebungsstelle im Landratsamt Sonneberg wenden:
Landratsamt Sonneberg
Erhebungsstelle Zensus 2011
Frau Regine Kremps / Herr Matthias Scheler
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Zi.: 456 / 457
Tel.: 03675 871-253 / -252
Fax: 03675 871-404
E-Mail: ZensusRK@lkson.de / ZensusMS@lkson.de
Weitere Informationen sind zudem unter www.zensus2011.de erhältlich.

