Zum Wunschkennzeichen
Bildungs- und Teilhabepaket
- Bildungs- und Teilhabepaket im Landkreis Sonneberg
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Nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum Bildungs- und Teilhabepaket am 29. März 2011 können Anträge auf entsprechende Leistungen ab sofort beim Landratsamt Sonneberg gestellt werden. Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt haben grundsätzlich Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Leistungen nach § 2 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen.
- Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe
- Bedarf Lernförderung Bestätigung der Schule
- Antrag Nachzahlung auf Leistung BuT

